Nutzen Sie unseren Online-Service
Beachten Sie bitte
Mit dem Formular haben Sie die Möglichkeit, Rezepte für Ihre regelmäßig von unserer Praxis verschriebenen Dauermedikamente zu bestellen.
Um das Formular abschicken zu können, müssen Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und ihr zustimmen.
Eingehende Anforderungen sind am übernächsten Werktag ab 15:00 für Sie in der Apotheke einlösbar, sofern keine Rückfragen bestehen.
e-Rezept
Medikamentenverordnungen werden seit diesem Jahr als e-Rezept ausgestellt. Sie können Ihre bestellten Medikamente durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte in jeder deutschen Apotheke einlösen und müssen nicht extra in die Praxis kommen.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen ist und dass es sich um ein apothekenpflichtiges Medikament handelt.
Privatrezepte, Rezepte für Betäubungsmittel, Hilfsmittel, Verbandsmaterial etc. können nicht als e-Rezept erstellt werden. Dies erfolgt wie bisher in Papierform.
Weitere Informationen zur elektronischen Verordnung finden Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
Statt Abholung
Auf Wunsch schicken wir Ihnen Ihre Rezepte, die nicht digital verordnet werden können, zu. Bitte hinterlegen Sie dafür selbst adressierte und frankierte Briefumschläge in unserer Praxis.
Gerne stellen wir Ihnen diese Rezepte in unserer Praxis für Ihre Hausapotheke zur Verfügung, sofern diese Rezepte in unserer Praxis abholt.